Schul- und Hausordnung der OPS

Aufenthalt und Verhalten auf dem Schulgelände
  • Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur berechtigten Personen (Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Angestellten) gestattet. 
  • Es gilt grundsätzlich das in „Schul- und Pausengelände“ beschriebene Verhalten. Ferner wird auf Folgendes hingewiesen: 
  • Vor 7:40 Uhr und nach 17:15 Uhr ist Schülerinnen und Schülern der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Nur weisungsbefugte Personen können eine Genehmigung dazu erteilen, sich außerhalb dieser Zeiten an der Schule und auf ihrem Gelände aufzuhalten. 
  • Die Lernhäuser dürfen erst mit dem ersten Läuten um 8:00 Uhr betreten werden. 
  • Die Lernhäuser dürfen nur von den Schülerinnen und Schülern betreten werden, die zu diesem
    Lernhaus gehören. 
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, dürfen sich während der Unterrichtszeit
    ausschließlich in der Mensa oder den Wartebereichen an den Treppenaufgängen im Erdgeschoß
    aufhalten. 
  • Schülerinnen und Schüler dürfen Ihre Mittagspause nur in der Mensa oder in den Außenanlagen
    verbringen. Schülerinnen und Schüler, welche nicht im gebundenen Ganztag sind, dürfen die Schule und ihr Gelände in der Mittagspause verlassen. Schülerinnen und Schüler des gebundenen Ganztags folgen dem Betreuungskonzept der gebundenen Ganztagesschule. 
  • Das Konsumieren von Kaugummi, Energiedrinks und zudem das Konsumieren bzw. Mitführen von Alkohol, Zigaretten, zigarettenähnlichen Produkten, Feuerzeugen und Drogen auf dem Schulgelände ist verboten. 
  • Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und Anscheinswaffen ist untersagt und wird bei Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht. 
  • Das Fahren von Inlinern, Skate-, Kick- oder anderer Boards auf dem Schulgelände ist untersagt. Fahrräder und Roller sind außerhalb der Schule an den Stellflächen zu sichern und dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Inliner, Skateboards und Ähnliches müssen innerhalb des Gebäudes getragen und im Schließfach gelagert werden. 
  • Spielgeräte müssen im Schulgebäude fest in den Händen getragen und während der Unterrichtszeit im Schließfach verwahrt werden. 

Besucher 

  • Besucher der Schule müssen im Voraus und während der Öffnungszeiten angemeldet werden. 

Besuch und Ende des Unterrichts 

  • Mit dem ersten Läuten begeben sich alle zum jeweiligen Unterrichtsraum. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Läuten. 
  • Jedes Zuspätkommen muss bei der jeweiligen Lehrkraft entschuldigt werden. Die Lehrkraft trägt die Verspätung im Klassenbuch ein. 
  • Sollte die Lehrkraft nach zehn Minuten noch nicht erschienen sein, meldet der Klassensprecher, bzw. die Klassensprecherin dies im Sekretariat. 
  • Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen, die Stühle werden montags, mittwochs und freitags hochgestellt und das Licht gelöscht. 
  • Die Lehrkraft schließt nach Verlassen das Zimmer ab. Klassenzimmer, Fachräume und Lehrmittelsammlungen dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden. 
  • Die Bodentanks und die digitalen Tafeln dürfen nur nach Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. 
  • Für Schäden an der Einrichtung und technischen Geräten haftet der Verursacher. 
  • Nach Unterrichtsende achtet die Lehrkraft darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Etage
    verlassen. Die Gruppe geht ruhig aus dem Schulgebäude. 

Differenzierungsräume

  • Die Nutzung der Räume erfordert das gegenseitige Einverständnis bzw. Absprache der
    betroffenen Gruppen/Lehrkräfte. 
  • Die Differenzierungsräume können während der Unterrichtszeit nach Anweisung durch die
    Lehrkraft in Kleingruppen genutzt werden. 
  • Aufgrund der Nähe zu weiteren Gruppen ist in den Differenzierungsräumen auf eine ruhige
    Arbeitsatmosphäre zu achten.

Jahrgangsbibliotheken

  • Die Jahrgangsbibliotheken dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer berechtigten
    Person genutzt werden. 
  • Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.

Nutzung von mobilen Endgeräten

  • Die Nutzung von Handys, Smartwatches oder sonstigen mobilen Endgeräte ist nur für
    unterrichtliche Zwecke gestattet, wenn eine weisungsbefugte Person dies erlaubt. 
  • Private Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
    Ausnahmeregelungen sind nur durch die Schulleitung möglich. Verstöße können sanktioniert werden.

Schülerausweis 

  • Der Schülerausweis muss auf dem Schulgelände immer bei sich getragen werden. 
  • Bei Aufforderung einer weisungsbefugten Person den Schülerausweis vorzuzeigen, ist dem
    umgehend Folge zu leisten und diesen dieser ggf. auszuhändigen. 
  • Bei Verlust des Schülerausweises muss umgehend im Sekretariat ein Ersatzausweis beantragt
    werden.

Schul- und Pausengelände 

  • Das Pausengelände umfasst die begehbaren Dächer des Fachraumcampus, die Grünflächen
    und Tiefhöfe in Richtung Autobahn, die Sportflächen und den Schulplatz, welcher an den Haupteingang der Mensa angrenzt bis zum Bauzaun. Markierungen am Boden zeigen das Ende des Pausengeländes an. 
  • Der Vorplatz an der Württemberger Straße (Kiss & Drop Zone), sowie die ehemaligen Flächen im Ortszentrum wie z.B. Marktplatz oder Seeplatz zählen nicht zum Pausengelände. 
  • Das Schulgebäude wird in den Pausen verlassen. Das erste und zweite Obergeschoß wird über die Haupttreppen entlang der Schulstraße bzw. über die Ausgänge auf die Pausendächer direkt verlassen. 
  • Eine Ausnahme bildet das Pausenordner-Tandem, das sich auf Nachfrage mit den Pausenordner- Schildern auszuweisen hat. Weitere Ausnahmen trifft die Schulleitung. 
  • Das Pausengelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Nur diejenigen Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen, die entweder volljährig oder in der Kursstufe sind. 
  • Ausnahmen können meteorologische Ereignisse sein, die die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen: Regen, Schnee, Sturm usw.

Toiletten 

  • Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort und müssen nach dem Toilettengang zügig verlassen
    werden. 
  • Die Schülerinnen und Schüler nutzen ausschließlich die Toiletten ihres Lernhauses oder die im
    Erdgeschoss bei der Mensa. 
  • Während des Unterrichts sollten Toilettenbesuche möglichst vermieden werden. 
  • Ist der Toilettenbesuch während des Unterrichts unumgänglich, werden der Name des Schülers/der Schülerin und die Uhrzeit beim Verlassen und der Rückkehr im Klassenbuch vermerkt. 
  • Die Toiletten sind sauber zu verlassen. 
  • Werden die Toiletten stark beschmutzt vorgefunden, ist dies unverzüglich im Sekretariat zu
    melden. 
  • Ertönt während des Toilettenbesuchs der Feueralarm, verlässt der Schüler/die Schülerin über
    den nächstgelegenen Ausgang das Schulgebäude und meldet sich umgehend bei einer der aufsichtführenden Personen in gelber Warnweste bei der Sammelstelle. 

Trinkwasserspender 

  • Die Trinkwasserspender sollen einen Beitrag zu dem allgemeinen Wohlbefinden und der
    Gesundheit der Schulgemeinschaft leisten. Die Nutzung ist daher ausschließlich zum Befüllen
    geeigneter Trinkwasserflaschen gestattet. 
  • Mutwillige Verunreinigung/Beschädigung oder Entleerung der Trinkwasserspender für andere
    Zwecke werden nach §90 Schulgesetz sanktioniert und zusätzlich zur Anzeige gebracht. 

Kursstufe

  • Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe nutzen zum Betreten bzw. Verlassen des Oberstufentrakts entweder die Treppenanlage des Lernhauses 9/10 (blauer Bereich) oder das kleine Treppenhaus (magenta) am Ende des Gebäudes. 
  • Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe verbringen Ihre Pause entweder, wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch, im Freien oder entsprechend der folgenden Regelung in den Kursstufenräumen. Die restlichen Flächen innerhalb des Gebäudes (Flure, Treppen etc.) sind kein Pausenbereich.

Öffnungszeit/Wie man in die Kursstufenräume gelangt: 

  • Um die Räume zu öffnen, muss der verantwortliche Schüler/die Schülerin den Schülerweis als Pfand im Sekretariat abgeben. 
  • In den Pausenräumen liegt ein Notizbuch aus, in das sich alle weiteren Schülerinnen und Schüler einzutragen haben, die sich außer dem/der verantwortlichen Schüler/in ebenfalls in den Pausenräumen aufhalten. Diese Regelung gilt allerdings nur zu den Unterrichtszeiten. 

Verwendung von mobilen Endgeräten 

  • Die Nutzung von mobilen Endgeräten sind in den Pausenräumen gestattet. Private Bild- und Tonaufnahmen sind dabei, wie im restlichen Schulgebäude, nicht gestattet. 
  • Das Konsumieren von Audios, Lernvideos und Ähnlichem ist ausschließlich mit Kopfhörern gestattet, um den Mitschülern und Mitschülerinnen eine störungsfreie Lernatmosphäre zu ermöglichen (Nutzung gilt ausschließlich in der Bibliothek.)

Nutzungsbedingungen 

  • Die Räume sind aufgeräumt und sauber zu verlassen. 
  • Essen und Essensdosen, die nicht verpackt sind, dürfen nicht in den Räumen gelagert werden.
    Sollte eine Dose schon länger dort liegen und das Essen beginnen zu schimmeln, hat jeder das Recht, die Dose zu leeren und in die Fundgrube zu bringen.

Küche 

  • Jede Schülerin bzw. jeder Schüler, der die Küche benutzt, verpflichtet sich die Küchengeräte sauber zu halten und gegebenenfalls zu putzen. 
  • Zusätzlich muss sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler in eine Liste, ausgeteilt von den Stufensprecher/Stufensprecherinnen, für einen bestimmten Tag in einer bestimmten Woche im Jahr zum Putzen eintragen. 
  • Küchengeräte sind ordnungsgemäß zu benutzen und nach der Verwendung aus brandschutztechnischen Gründen, falls möglich, auszustecken. 
  • Geschirr darf, mit Namen beschriftet, in den Einbauschränken gelagert werden. 
  • Spülmittel wird anfangs bereitgestellt.