Schul- und Hausordnung der OPS
! Die Schul- und Hausordnung wird aktuell noch umgearbeitet !
Aufenthalt und Verhalten auf dem Schulgelände Es gilt grundsätzlich das in „↑ Verhalten in den Pausen“ beschriebene Verhalten. Ferner wird auf Folgendes hingewiesen:
- Vor 7:40 Uhr und nach 17:15 Uhr ist Schülern / Schülerinnen der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Nur weisungsbefugte Personen können eine Genehmigung dazu erteilen, sich außerhalb dieser Zeiten an der Schule und auf ihrem Gelände aufzuhalten.
- Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, dürfen sich während der Unterrichtszeit ausschließlich in der Schulstraße aufhalten.
- Das Konsumieren von Kaugummi und Energiedrinks und zudem das Konsumieren und Mitführen von Alkohol, Zigaretten, Feuerzeugen und Drogen auf dem Schulgelände ist verboten.
- Das Mitführen von Waffen ist untersagt.
- Private Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Das Fahren von Inlinern, Skate-, Kick- oder anderer Boards auf dem Schulgelände ist untersagt. Sie werden in der Hand getragen.
- Spielgeräte müssen innerhalb des Schulgebäudes in den Händen getragen werden.
Besucher – Die Anmeldung eines Besuches muss im Voraus und während der Öffnungszeiten im Sekretariat erfolgen.
Besuch des Unterrichts:
- Mit dem ersten Läuten begeben sich alle zum jeweiligen Unterrichtsraum. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Läuten.
- Jedes Zuspätkommen muss beim jeweiligen Lehrer / bei der jeweiligen Lehrerin entschuldigt werden. Der Lehrer / Die Lehrerin trägt die Verspätung im Klassenbuch ein.
- Sollte der Lehrer / die Lehrerin nach zehn Minuten noch nicht erschienen sein, meldet der Klassensprecher / die Klassensprecherin dies im Sekretariat.
Nutzung von mobilen Endgeräten:
- Die Nutzung von Handys, Smartwatches oder sonstigen mobilen Endgeräte ist nur für unterrichtliche Zwecke gestattet, wenn eine weisungsbefugte Person dies erlaubt.
- Private Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis des Schulleiters gemacht werden.
Schülerausweis
- Der Schülerausweis muss auf dem Schulgelände immer bei sich getragen werden.
- Bei Aufforderung einer weisungsbefugten Person, den Schülerausweis vorzuzeigen, ist dem umgehend Folge zu leisten und dieser ggf. auszuhändigen.
- Bei Verlust des Schülerausweises muss umgehend im Sekretariat ein Ersatzausweis beantragt werden.
Schul- und Pausengelände
- Das Pausengelände umfasst den Hartplatz , das Schlupfgässle, den Marktplatz und den Seeplatz. Jedes Tor, jede Treppe und die weißen Markierungslinien begrenzen das Pausengelände.
- Das Schulgebäude wird in den Pausen verlassen. Eine Ausnahme bildet das Pausenordner-Tandem, das sich auf Nachfrage mit den Pausenordner-Schildern auszuweisen hat. Weitere Ausnahmen1 trifft die Schulleitung.
- Das Pausengelände darf nicht verlassen werden. Nur diejenigen Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen, die entweder volljährig oder auf der Kursstufe sind. – In der Mittagspause von 13.15 Uhr bis 13.55 Uhr ist ein Aufenthalt nur in der Schulstraße und den Räumen R174- R176 erlaubt.
Toiletten
- Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort und müssen nach dem Toilettengang zügig verlassen werden. – Während des Unterrichts sollten Toilettenbesuche möglichst vermieden werden.
- Ist der Toilettenbesuch während des Unterrichts unumgänglich, wird der Name des Schülers / der Schülerin und die Uhrzeit beim Verlassen und der Rückkehr im Klassenbuch vermerkt.
- Die Toiletten sind sauber zu verlassen.
- Werden die Toiletten stark beschmutz vorgefunden, ist dies unverzüglich im Sekretariat zu melden. – Ertönt während des Toilettenbesuchs der Feueralarm, verlässt der Schüler / die Schülerin über den nächstgelegenen Ausgang das Schulgebäude und meldet sich umgehend bei einer der aufsichtführenden Person in gelber Warnweste bei der Sammelstelle.
Unterrichtsräume
- Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen, die Stühle (außer Mittwoch) hochgestellt und das Licht gelöscht.
- Der Lehrer / die Lehrerin schließt nach Verlassen das Zimmer ab. Klassenzimmer, Fachräume und Lehrmittel dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.
- Für Schäden an Einrichtungsgegenständen und techn. Geräten haftet der Verursacher.
1 Ausnahmen können meteorologische Ereignisse sein, die die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen: Regen, Schnee, Sturm usw.