Unterlagen zur Schnelltestung
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 19. April 2021 gilt eine indirekte Testpflicht als Zugangsvoraussetzung zum Präsenzunterricht. Ausnahmen bestehen nur für die schriftlichen Leistungsnachweise bzw. Abschlussprüfungen. In den letzten Tagen haben wir für die sichere Durchführung der Schnelltestungen sowohl geeignete Räumlichkeiten hergestellt als auch Organisation und Schulung vorangetrieben.
Bitte beachten Sie die folgenden Unterlagen zur Schnelltestung:
Information zur Umsetzung der Teststrategie
Präsentation_Schnelltestung_OPS
Damit die Schnelltestung durchgeführt und damit Zugang zum Präsenzunterricht bestehen kann, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. Bitte drucken Sie dafür Seite 5 des Schreibens
Einverständniserklärung zur Testung aus und geben Sie dies Ihrem Kind am Montag mit in die Schule. Bei Nicht-Vorliegen der Einverständniserklärung bzw. eines negativen Testergebnisses einer qualifizierten Teststelle (wie z.B. www.coronatest-lokal.de) darf das Gelände nicht betreten werden.