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Unterlagen zur Schnelltestung

Sehr geehrte Eltern,

ab Montag, 19. April 2021 gilt eine indirekte Testpflicht als Zugangsvoraussetzung zum Präsenzunterricht. Ausnahmen bestehen nur für die schriftlichen Leistungsnachweise bzw. Abschlussprüfungen. In den letzten Tagen haben wir für die sichere Durchführung der Schnelltestungen sowohl geeignete Räumlichkeiten hergestellt als auch Organisation und Schulung vorangetrieben.

Bitte beachten Sie die folgenden Unterlagen zur Schnelltestung:

Elternbrief (16.04.)

Testung in der Schule

Information zur Umsetzung der Teststrategie

Präsentation_Schnelltestung_OPS

Damit die Schnelltestung durchgeführt und damit Zugang zum Präsenzunterricht bestehen kann, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. Bitte drucken Sie dafür Seite 5 des Schreibens

Einverständniserklärung zur Testung aus und geben Sie dies Ihrem Kind am Montag mit in die Schule. Bei Nicht-Vorliegen der Einverständniserklärung bzw. eines negativen Testergebnisses einer qualifizierten Teststelle (wie z.B. www.coronatest-lokal.de) darf das Gelände nicht betreten werden.